Gesundheitsfördernde Familienbegleitung

Was macht eine Familienhebamme? 

Jede Frau hat Anspruch von einer Hebamme von Beginn der Schwangerschaft bis zum 9. Lebensmonat ihres Kindes begleitet zu werden.

Da ab der 12. Lebenswoche des Babies von der Krankenkasse "nur" noch 8 Stillberatungen bezahlt werden und es für manche Familien in besonderen Situationen hilfreich sein kann eine längere Begleitung und intensivere Unterstützung zu erfahren, wurde die Möglichkeit der Familienhebamme geschaffen. Eine Familienhebamme kann Sie bis zum Ende des ersten Lebensjahres begleiten. Inzwischen gibt es auch einige Familienkinderkrankenschwestern.

 

Wo kann ich anfragen, wenn ich eine Begleitung durch eine Familienhebamme/- Kinderkrankenschwester möchte?

Um eine Begleitung einer Familienhebamme zu bekommen, geht für Sie der Weg zunächst zur Koordinationsstelle Frühe Hilfen. Die Internetseite mit Kontaktdaten unserer "KoKis" finden Sie hier. Dort gibt es erstmal ein Vorgespräch, um Ihren Bedarf einschätzen zu können. Danach wird der Kontakt mit einer Familienhebamme für Sie hergestellt.

 

Wie ist das mit den Kosten?

Die Leistungen der Familienhebammen werden dann nicht von den Krankenkassen, sondern vom Landratsamt übernommen. Für Sie also kostenfrei. 

 

Ich habe die Ausbildung zur Familienhebamme 2015 abgeschlossen.

Ich komme gerne auch zu Ihnen
Ich komme gerne auch zu Ihnen

Birgit Landwehr

Hebamme

MSc Salutophysiologie

Bindungs- und Ressourcenstärkung in Ausbildung

Lochenbach 10

86736 Auhausen

09082-911747

email: birgit@hebammenpraxis-landwehr.de